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   LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13   

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https://dejure.org/2013,6942
LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13 (https://dejure.org/2013,6942)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.03.2013 - 3 Ta 8/13 (https://dejure.org/2013,6942)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. März 2013 - 3 Ta 8/13 (https://dejure.org/2013,6942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen" Rechtsanwalts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2
    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen, "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen" Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 12.01.2010 - 15 Ta 197/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13
    Maßgeblich ist also die weiteste Entfernung zwischen dem Gerichtssitz und der Grenze des Gerichtsbezirks (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 12.01.2010 - 15 Ta 197/09; LAG München, Beschluss vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 13a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 4 Ta 89/04

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13
    Die gegenteiligen Ausführungen des LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 12.05.2004 - 4 Ta 89/04) finden daher im Gesetz keine Grundlage.
  • LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Bedingungen

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13
    Maßgeblich ist also die weiteste Entfernung zwischen dem Gerichtssitz und der Grenze des Gerichtsbezirks (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 12.01.2010 - 15 Ta 197/09; LAG München, Beschluss vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 13a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 3 M 34.12

    Visumsverfahren; Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13
    Auf diese Weise wird der Sinn und Zweck des § 121 Abs. 3 ZPO verwirklicht, den Bedürftigen auch in Bezug auf die Wahl seines Rechtsanwalts nicht besserzustellen als eine nicht hilfsbedürftige Partei, die bei vernünftigem und kostenbewussten Handeln grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen wird, der seine Kanzlei in der Nähe seines Wohnortes oder am Gerichtsstand selbst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2012 - OVG 3 M 34.12).
  • OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts darf nicht auf die Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beschränkt werden (vgl. § 121 Abs. 3 ZPO ; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11, BeckRS 2011, 09550; LAG Köln, Beschluss vom 8. März 2013 - 3 Ta 8/13, BeckRS 2013, 06573).

    Ein derart beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks von der Landeskasse verlangen (Schneider, NJW-Spezial 2011, 603; LAG Köln, Beschluss vom 8. März 2013, aaO. m.w.Nachw.; zum Vergleich der anfallenden Reisekosten vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 WF 173/14, NJW-RR 2015, 187, 188; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 6 WF 222/13, AGS 2014, 138 f.; Geimer, in Zöller, aaO., § 121 Rn. 13 und 13a; Giers, in Schneider / Volpert / Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 121 ZPO Rn. 10 f.).

  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das vom Senat für zutreffend gehaltene Verständnis des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO der ständigen Rechtsprechung im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entspricht (LAG Hessen AGS 2010, 299; LAG Köln NZA-RR 2013, 311; LAG Berlin-Brandenburg AGS 2014, 289; LAG Hamm BeckRS 2014, 68424).
  • LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19

    Fahrtkosten, auswärtiger Rechtsanwalt

    In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris).
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